Förderung gebrauchter E-Autos – Umweltbonus

Wer sich ein E-Auto zuzulegen will weiß, dass ein solcher Kauf durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gefördert wird. Eine solche Förderung bedarf natürlich verschiedener Voraussetzungen. Während ein Neukauf noch realtiv unproblematisch von statten geht, sind beim Kauf eines Gebrauchtwagens wichtige Punte zu beachten:

1. Das gebrauchte E-Auto darf noch nicht gefördert worden sein
2. Maximale Dauer der Erstzulassung: 12 Monate
3. Maximale Laufleistung: 15.000 Kilometer
4. Ehemaliger Listenneupreis (brutto) des zu fördernden E-Fahrzeugs nachweisen
5. Gebrauchtes E-Fahrzeug darf nur max. 80% des Listenpreises kosten
6. Bestätigung eines öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen

Das ganze Verfahren können Sie erheblich vereinfachen, wenn Sie uns gleich mit der Erstellung eines DAT-BAFA-Gutachtens beauftragen.  Für 79 € erhalten Sie von uns eine Urkunde, die u.a. Fzg-Ident-Nr., Erstzulassung, km-Stand und den exakten ehem. Listenneupreis aufführt. Diese Urkunde wird von der BAFA anerkannt und dient als Grundlage für eine Prämie bis mehrere tausend Euro.