Amtliche Untersuchungen

Amtliche Leistungen – in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro Hofmann als Partner des TÜV-Nord

In Punkto Kfz-Hauptuntersuchung ist Klaffs+Sander Ihr kompetenter Partner vor Ort. Gemeinsam mit dem Ingenieurbüro Hofmann als Partner des TÜV-Nord wird Ihnen das volle Spektrum der amtlichen Leistungen geboten, um Ihr Fahrzeug sicher auf die Straße zu bringen.

Hauptuntersuchung

Denken Sie bitte rechtzeitig an die gesetzlichen Hauptuntersuchungen an Ihrem Fahrzeug. Wir beraten Sie gerne!

Ein wichtiges Muss: Die Hauptuntersuchung

Gemäß § 29 StVZO schreibt der Gesetzgeber vor, dass Fahrzeuge, die am öffentlichen Straßenverkehr teilnehmen, einer regelmäßigen Untersuchung unterzogen werden müssen.

Im Rahmen dieser Untersuchung, deren Frist abhängig von Art, Einsatz und Größe des Fahrzeugs ist, muss vor allem die Verkehrsicherheit und Vorschriftsmäßigkeit überprüft werden; z.B. werden Pkw drei Jahre nach der Erstzulassung und dann alle zwei Jahre fällig. Eventuell vorhandene Mängel oder Abweichungen werden festgestellt, im Untersuchungsbericht dokumentiert und sind vom Fahrzeughalter abzustellen.

Wenn das Fahrzeug als in Ordnung befunden wird, erhält es die begehrte Prüfplakette, die auch gleich die Fälligkeit der nächsten Vorführung kennzeichnet. mehr…

Wenn Ihr Wagen fällig ist, vereinbaren Sie heute noch einen Termin unter 09561/86320 oder 03693/477188.

Eintragungen und Änderungsabnahmen

Was kann? Was darf? Der Gesetzgeber hat dem An- und Umbau von Fahrzeugen klare Grenzen gesetzt. Daher ist die Abnahme oft Pflicht.

Damit auch erlaubt ist, was gut aussieht

Nicht alles, was an Ihr Fahrzeug angebaut werden kann ist auch erlaubt: Zum Glück (manchmal auch leider) gibt es in Deutschland klare Vorschriften, wie ein Fahrzeug ausgerüstet sein muss und wie es nicht sein darf. Wenn serienmäßige Fahrzeug individuell umgebaut werden sollen (z. B. mit Alufelgen, Breitreifen, Sportfahrwerk usw.), dürfen nur speziell geprüfte und zugelassene Teile verwendet werden. Darüber hinaus ist i.d.R. auch der ordnungsgemäße Anbau solcher Teile abnahmepflichtig.

Das macht in jedem Fall Sinn, da Umbauten nicht nur schön sondern auch sicher sein sollen. Wenn Sie sich nicht im Klaren sind, ob Sie etwas und was Sie abnehmen lassen müssen und was Sie dazu benötigen, dann setzen Sie sich einfach mit unseren Spezialisten in Verbindung – die helfen Ihnen gerne weiter.

HU-Check

Wann ist es denn soweit? Wir beraten Sie gerne!

Und was sagt Ihre Plakette dazu …?

Entscheidend ist das Jahr in der Mitte und die Zahl oben für den entsprechenden Monat.

Unser kleiner „Rundgang“ um Ihr Fahrzeug  gibt einen schnellen Überblick, was Sie im Vorfeld der Hauptuntersuchung selbst schon abchecken können.

Sprechen Sie uns einfach an: Gerne senden wir Ihnen
einen kostenlosen Flyer mit detailierter Checkliste.

Oldtimer §23

(Ab) wann gilt Ihr Fahrzeug als echter Oldtimer? Fragen Sie uns – wir beraten Sie gerne!

Wie wird ein Oldtimer definiert?

Wann darf Ihr Fahrzeug das lange ersehnte „H“ am Nummernschild tragen?

Grundsätzlich muss es sich bei einem echten Oldtimer um ein Fahrzeug handeln, das:

  • mindestens vor 30 Jahren erstmals in Betrieb genommen worden ist
  • weitestgehend im Originalzustand sein muss
  • der Pflege des kraftfahrzeugtechnischen Kulturgutes dient.

Im Rahmen der H-Untersuchung wird Ihr „Oldie“ entsprechend bewertet. Über alle weiteren Fragen beraten wir Sie gerne bei uns.

Ist er einer – oder nicht? Gerne nehmen wir Ihren „Oldie“ unter die Lupe und prüfen, ob er ein begehrtes „H“ bekommt.

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